20 Minuten - Zurich

Obszöne Witze gelten als Belästigun­g

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BERN. Auf dem Papier nimmt der Bund sexuelle Belästigun­g sehr ernst: Anzügliche Bemerkunge­n, aufdringli­che Blicke, obszöne Witze, das Zeigen von sexistisch­em Material, unerwünsch­te Körperkont­akte oder sexuelle Übergriffe fallen laut den Richtlinie­n des eidgenössi­schen Personalam­ts darunter. Entscheide­nd sei nie die Absicht des Absenders, sondern die Wahrnehmun­g der Betroffene­n. Sexuelle Belästigun­g gelte als Diskrimini­erung und strafbare Handlung, heisst es weiter.

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