Obszöne Witze gelten als Belästigung
BERN. Auf dem Papier nimmt der Bund sexuelle Belästigung sehr ernst: Anzügliche Bemerkungen, aufdringliche Blicke, obszöne Witze, das Zeigen von sexistischem Material, unerwünschte Körperkontakte oder sexuelle Übergriffe fallen laut den Richtlinien des eidgenössischen Personalamts darunter. Entscheidend sei nie die Absicht des Absenders, sondern die Wahrnehmung der Betroffenen. Sexuelle Belästigung gelte als Diskriminierung und strafbare Handlung, heisst es weiter.