«Allahu akbar»: Kein Verfahren
Weil Orhan E.* auf der Strasse in Schaffhausen einen Bekannten mit «Allahu akbar» begrüsst hatte, erhielt der 22-Jährige eine Busse von 210 Franken. Die Zürcher Gruppe Linke People of Color Zürich reichte im Januar aufgrund der Berichterstattung Strafanzeige gegen unbekannt ein – wegen Rassendiskriminierung. Gestern hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen reagiert: Es gebe kein Verfahren gegen die Polizistin, die diese Busse ausgestellt hat, heisst es in einer Mitteilung. Die Polizistin habe lediglich über ihre Wahrnehmungen einen Rapport an die Stadtpolizei Schaffhausen erstattet – für den Tatbestand der Rassendiskriminierung wird aber ein Handeln in der Öffentlichkeit vorausgesetzt. *Name der Redaktion bekannt