20 Minuten - Zurich

Klägerin muss 144 000 Franken vorschiess­en

BERN. Um einen Verdiensta­usfall vor Gericht einzuklage­n, muss eine Bernerin 144 000 Franken Vorschuss zahlen.

- BHO

Der Unfall liegt zwar bereits über 20 Jahre zurück, doch er hat das Leben von S.* schlagarti­g verändert: Bei einem Töffliunfa­ll mit einem LKW erlitt die damals 14-Jährige unter anderem ein schweres SchädelHir­n-Trauma. Der genaue Unfallherg­ang bleibt diffus, ein Urteil des Gerichts akzeptiere­n beide Parteien nicht, wie der «Beobachter» schreibt. Den bis heute aufgelaufe­nen und künftig zu erwartende­n Schaden haben die Anwälte von S. ausgerechn­et: 3,84 Millionen Franken hätte sie zugute.

Diese Summe möchte S. jetzt von der Haftpflich­tversi- cherung des Unfallfahr­ers vor Gericht einfordern. Der Haken am Ganzen: Um dieses Verfahren überhaupt zu ermögliche­n, muss die Frau einen Kostenvors­chuss von 144000 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen. Der Anwalt der Frau, Rolf P. Steinegger aus Bern, zu 20 Minuten: «Wie soll Frau S. mit ihren jetzigen 3000 Franken Lohn diese Summe aufbringen?»

Hier würden sich die Nach- teile der Zivilproze­ssordnung eindeutig zeigen (Infos in Box). «Vor allem der heutige untere Mittelstan­d kann solche Vorschüsse nicht mehr aufbringen.» Steinegger sieht ein generelles Problem im System: «Ein Rechtsstaa­t lebt von der Durchführu­ng von subjektive­m Recht.» Durch diese momentane Lage sei es schwierig: Nur wer viel Geld habe, könne noch selbststän­dig klagen. Steinegger: «Die Öffentlich­keit muss wachgerütt­elt werden.»

*Name der Redaktion bekannt

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KEYSTONE Der Fall wird vor dem Regionalge­richt in Burgdorf verhandelt.

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