«Können niemanden zwingen, sein Handy zu entsperren»
ZÜRICH. Handy-Daten und Whatsapp-Chats spielen bei Gerichtsfällen immer öfter eine Rolle. Ein Staatsanwalt erklärt.
Herr Walder, wie wichtig sind Handys bei Ermittlungen? Neben Chatverläufen finden wir zum Beispiel auch Kontakte, Google-Suchdaten, Statusmeldungen und Protokolle auf den Geräten. Das sind sehr wertvolle Informationen für uns, vor allem für die Forschung nach dem Tatvorgehen und den Motiven. Was für Daten finden Sie?
Bei jungen Erwachsenen finden wir auf vielen beschlagnahmten Handys kinderpornografische Inhalte. Das ist ein Problem. Vielen jungen Erwachsenen ist nicht bewusst, dass der Besitz von Nacktfotos von Personen unter 16 Jahren einen Straftatbestand erfüllt. Und Sexting?
Sexting – also Nachrichten mit pornografischen Wörtern – kann den Straftatbestand der Pornografie erfüllen.
Suchen Sie gezielt nach solchen Inhalten?
Die Polizei ist im Internet präsent, um nach Straftaten zu suchen. Dabei stellen wir fest, dass vor allem Jugendliche viel von sich preisgeben. Das ist erschreckend, aber so überführen sich Straftäter manchmal auch selbst.
Wie gelangen Sie an die Daten? Wir dürfen den Datenverkehr in den engen Grenzen des Gesetzes überwachen und beschlagnahmte Handys auswerten. Dabei ist die Entsperrung der kritische Schritt.
Wie machen Sie das?
Die Polizei versucht, das Gerät in einem Moment sicherzustellen, in dem es vom Besitzer verwendet wird. Eine spätere Entsperrung ist schwierig. Beschuldigte sind nicht verpflichtet, sich selber zu belasten. Deshalb können wir niemanden zwingen, uns den Code bekannt zu geben.
Und dann kann man das Handy einfach nicht auswerten?
In bestimmten Fällen wird es als vertretbar erachtet, dass wir Fingerabdrücke nehmen und Fotos machen, um dieses Material für die Entsperrung zu verwenden.
Wie verwenden Sie die Daten im Ermittlungsverfahren? Gerade bei Fällen von Aussage gegen Aussage können Chats eine sehr gute Beweislage liefern, im Zuge derer sich ein Beschuldigter öfter zu einem Geständnis entschliesst. Stephan Walder leitet die Abteilung Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich.