Darum muss der Kläger einen Vorschuss leisten
BERN. Der Grund, wieso ein Kläger wie im Fall S. einen solch hohen Vorschuss selbst einbezahlen muss, ist die Zivilprozessordnung (ZPO). Seit ihrer Einführung im Jahr 2011 sind die Gerichtskosten enorm angestiegen. Seit ihrer Revision muss der Kläger neu alle Kosten aus eigener Tasche vorschiessen – vor der Änderung waren es je nach Kanton oft nur 50 Prozent. Kritiker dieser Handhabung sprechen nun von einer Art «Abschreckungen für den Kläger». Die 144 000 Franken im Fall S. sind ein Pauschalbetrag. Jeder Kanton hat eigene Tarife und legt die Kosten selbst fest. Beim Fall S. schaut das Gericht, wie hoch der Streitwert ist. In diesem Fall 3,84 Millionen Franken.