20 Minuten - Zurich

Darum muss der Kläger einen Vorschuss leisten

- BHO

BERN. Der Grund, wieso ein Kläger wie im Fall S. einen solch hohen Vorschuss selbst einbezahle­n muss, ist die Zivilproze­ssordnung (ZPO). Seit ihrer Einführung im Jahr 2011 sind die Gerichtsko­sten enorm angestiege­n. Seit ihrer Revision muss der Kläger neu alle Kosten aus eigener Tasche vorschiess­en – vor der Änderung waren es je nach Kanton oft nur 50 Prozent. Kritiker dieser Handhabung sprechen nun von einer Art «Abschrecku­ngen für den Kläger». Die 144 000 Franken im Fall S. sind ein Pauschalbe­trag. Jeder Kanton hat eigene Tarife und legt die Kosten selbst fest. Beim Fall S. schaut das Gericht, wie hoch der Streitwert ist. In diesem Fall 3,84 Millionen Franken.

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