Blasphemie soll strafbar bleiben
BERN. Wer öffentlich und in gemeiner Weise den Glauben anderer an Gott verspottet, soll sich weiterhin strafbar machen. Der Bundesrat will den Artikel, auch Blasphemieverbot genannt, im Strafgesetzbuch nicht streichen. Gefordert hatte dies in einer Motion GLPNationalrat Beat Flach. Durch das Verbot könnten religiöse Überzeugungen nicht im gleichen Masse wie andere Weltanschauungen kritisiert werden, so Flach.