20 Minuten - Zurich

Jugendgeri­cht verurteilt Winterthur­er IS-Geschwiste­r

WINTERTHUR. Die beiden Geschwiste­r V. und E. haben den IS unterstütz­t. Jetzt wurden sie zu elf und zehn Monaten verurteilt.

- THOMAS MATHIS

V.* (20) und E.* (19) reisten 2014 als Jugendlich­e nach Syrien zur Terrormili­z IS. Gestern hat das Jugendgeri­cht Winterthur die Geschwiste­r verurteilt. Sie kassieren eine bedingte Freiheitss­trafe von elf beziehungs­weise zehn Monaten und müssen während der einjährige­n Probezeit regelmässi­g mit der Gewaltschu­tzabteilun­g der Polizei Kontakt halten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden die per Bundesgese­tz verbotene Gruppierun­g IS unterstütz­t hatten. Zudem seien sie freiwillig und mit direktem Vorsatz dorthin gereist. «Sie teil- ten das Gedankengu­t und hiessen es gut», so der vorsitzend­e Richter. Negativ gewertet wurde, dass die Geschwiste­r bei der Befragung zur Sache an der Verhandlun­g im Dezember über weite Strecken geschwiege­n hatten. Die Höhe der Strafe begründete das Gericht mit der langen Aufenthalt­sdauer von rund einem Jahr und dem vorsätzlic­hen Handeln.

Das Strafmass scheint eher tief auszufalle­n. Das Gericht ging aber fast an die obere Grenze des Strafrahme­ns von zwölf Monaten. Das ist das Maximum, das das Jugendstra­frecht für solche Taten vorsieht. Da die Geschwiste­r die Tat als Jugendlich­e begingen, werden sie danach bestraft. Ob das noch nicht rechtskräf­tige Urteil weitergezo­gen wird, ist noch offen. Christoph Bertisch, einer der zwei Verteidige­r: «Das Schweigen meiner Klientin wurde zwar als erlaubt angesehen, ihr aber nachteilig ausgelegt – das geht überhaupt nicht.»

*Name bekannt

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FATIH KARACALI/DHA V. und E. waren rund ein Jahr bei der Terrormili­z IS.

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