Jugendgericht verurteilt Winterthurer IS-Geschwister
WINTERTHUR. Die beiden Geschwister V. und E. haben den IS unterstützt. Jetzt wurden sie zu elf und zehn Monaten verurteilt.
V.* (20) und E.* (19) reisten 2014 als Jugendliche nach Syrien zur Terrormiliz IS. Gestern hat das Jugendgericht Winterthur die Geschwister verurteilt. Sie kassieren eine bedingte Freiheitsstrafe von elf beziehungsweise zehn Monaten und müssen während der einjährigen Probezeit regelmässig mit der Gewaltschutzabteilung der Polizei Kontakt halten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden die per Bundesgesetz verbotene Gruppierung IS unterstützt hatten. Zudem seien sie freiwillig und mit direktem Vorsatz dorthin gereist. «Sie teil- ten das Gedankengut und hiessen es gut», so der vorsitzende Richter. Negativ gewertet wurde, dass die Geschwister bei der Befragung zur Sache an der Verhandlung im Dezember über weite Strecken geschwiegen hatten. Die Höhe der Strafe begründete das Gericht mit der langen Aufenthaltsdauer von rund einem Jahr und dem vorsätzlichen Handeln.
Das Strafmass scheint eher tief auszufallen. Das Gericht ging aber fast an die obere Grenze des Strafrahmens von zwölf Monaten. Das ist das Maximum, das das Jugendstrafrecht für solche Taten vorsieht. Da die Geschwister die Tat als Jugendliche begingen, werden sie danach bestraft. Ob das noch nicht rechtskräftige Urteil weitergezogen wird, ist noch offen. Christoph Bertisch, einer der zwei Verteidiger: «Das Schweigen meiner Klientin wurde zwar als erlaubt angesehen, ihr aber nachteilig ausgelegt – das geht überhaupt nicht.»
*Name bekannt