20 Minuten - Zurich

Zweimal zu schnell – einmal gebüsst

- SDA

GENF. Das Bundesgeri­cht wies die Beschwerde eines Genfer Polizisten ab, der 2015 innerorts 92 km/h gefahren war. Der Polizist versuchte, Flüchtende einzuholen, die einen Bancomaten in die Luft gesprengt hatten. Zuerst fuhr er 30 km/h zu schnell, danach 42 km/h. Bezüglich der ersten Tempoübers­chreitung wurde das Verfahren eingestell­t. Sie galt als notwendige Dienstfahr­t. Für die zweite Überschrei­tung wurde der Polizist hingegen mit 600 Franken gebüsst.

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