Zweimal zu schnell – einmal gebüsst
GENF. Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines Genfer Polizisten ab, der 2015 innerorts 92 km/h gefahren war. Der Polizist versuchte, Flüchtende einzuholen, die einen Bancomaten in die Luft gesprengt hatten. Zuerst fuhr er 30 km/h zu schnell, danach 42 km/h. Bezüglich der ersten Tempoüberschreitung wurde das Verfahren eingestellt. Sie galt als notwendige Dienstfahrt. Für die zweite Überschreitung wurde der Polizist hingegen mit 600 Franken gebüsst.