Besitz ist teils legal – rauchen nicht
In der Schweiz ist Cannabis, das mehr als ein Prozent THC enthält, seit 1951 verboten. Seit 2011 ist auch der private Anbau von Hanf mit mehr als einem Prozent THCGehalt strafbar. Der Besitz von 10 Gramm Gras zum Eigengebrauch ist jedoch legal. Wird man beim Rauchen eines Joints erwischt, hat man mit einer Ordnungsbusse von bis zu 100 Franken zu rechnen. Jugendlichen, die mit einem Joint erwischt werden, droht laut Jugendstrafgesetz eine Anzeige. Im Strassenverkehr gilt die Nulltoleranz: Noch 48 Stunden nach dem Konsum muss man mit einem Fahrausweisentzug rechnen.