Asylquote der Gemeinden gesenkt
Heute tritt das neue Asylgesetz in Kraft. Der Kanton senkt auf diesen Zeitpunkt die Asylquote für die Gemeinden. Mussten sie bisher auf tausend Einwohner sieben Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene aufnehmen, sind es jetzt noch sechs, wie Regierungsrat Mario Fehr (SP) gestern bekannt gab. Die Sicherheitsdirektion prüft zudem, die Quote im Herbst weiter auf fünf Personen zu senken. Der Kanton ändert zudem die Berechnungsgrundlage der Asylquote. Neu werden alle Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen angerechnet. Mit der Änderung sollen für die Gemeinden «Integrationsanreize» geschaffen werden.