Sexsalons in Wohnzonen
ZÜRICH. Prostituierte haben in Zürich künftig mehr Spielraum bei der Standortwahl für ihr Gewerbe. Neu werden Mini-Sexsalons auch in Wohnzonen mit über 50 Prozent Wohnanteil zugelassen. Dafür musste die Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst werden.