Betreuer missbrauchte Behinderte: 7 Jahre Gefängnis
Das Schwyzer Strafgericht hat einen ehemaligen Mitarbeiter einer betreuten Wohngemeinschaft zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte sich während drei Jahren an fünf geistig behinderten Bewohnern sexuell vergangen. Die Handlungen reichten vom Anfassen der Geschlechtsteile über Oralverkehr bis zu analer Penetration. Aufgeflogen war der Mann, weil sich ein Opfer jemandem anvertraut hatte.
Der Beschuldigte anerkannte laut dem Gericht, mit einem Opfer fünfmal Oralverkehr gehabt zu haben, dies sei aber einvernehmlich geschehen. Weitere sexuelle Handlungen bestritt er. Das Gericht schenkte aber den Aussagen der Opfer Glauben. Der Prozess fand Anfang Februar unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Verurteilte muss nun den Opfern 2000 bis 7000 Franken Genugtuung zahlen und die Gerichtskosten von 300 000 Franken tragen. Er meldete Berufung an.