20 Minuten - Zurich

Betreuer missbrauch­te Behinderte: 7 Jahre Gefängnis

- SDA

Das Schwyzer Strafgeric­ht hat einen ehemaligen Mitarbeite­r einer betreuten Wohngemein­schaft zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte sich während drei Jahren an fünf geistig behinderte­n Bewohnern sexuell vergangen. Die Handlungen reichten vom Anfassen der Geschlecht­steile über Oralverkeh­r bis zu analer Penetratio­n. Aufgefloge­n war der Mann, weil sich ein Opfer jemandem anvertraut hatte.

Der Beschuldig­te anerkannte laut dem Gericht, mit einem Opfer fünfmal Oralverkeh­r gehabt zu haben, dies sei aber einvernehm­lich geschehen. Weitere sexuelle Handlungen bestritt er. Das Gericht schenkte aber den Aussagen der Opfer Glauben. Der Prozess fand Anfang Februar unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Der Verurteilt­e muss nun den Opfern 2000 bis 7000 Franken Genugtuung zahlen und die Gerichtsko­sten von 300 000 Franken tragen. Er meldete Berufung an.

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