Kirche schützt Kinder besser
Um sexuelle Übergriffe zu verhindern, verschärft die Schweizer Bischofskonferenz ihre Richtlinien. Bei Verdacht auf eine sexuelle Straftat müssen Kirchenverantwortliche neu zwingend Anzeige erstatten. Für jede Anstellung wird zudem ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt. Die neuen Richtlinien, die heute in Kraft treten, wurden an der Vollversammlung der Bischofskonferenz im Kloster Mariastein SO verabschiedet.