Ehefrau gedroht, Fotos ohne Kopftuch zu veröffentlichen
Ein heute 42-jähriger Mann aus Afghanistan soll 2017 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Wohnung aufgesucht haben, sie ins Schlafzimmer gezogen und gesagt haben, dass er mit ihr schlafen wolle. Als sie sich wehrte, soll er ihr gedroht haben, dass er sie töten könnte und dass er Handyfotos veröffentlichen würde, die sie ohne Kopftuch zeigen. Gestern wurde der Fall vor dem Zürcher Obergericht verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft forderte unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, einen Landesverweis und ein Kontaktverbot. Die Argumente kamen aber nicht an: Wie das Bezirksgericht sprach auch das Obergericht den 42-Jährigen vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung frei. Die Drohungen hätten stattgefunden, doch der zeitliche Ablauf zum Vergewaltigungsversuch sei unklar. Für die Wegnahme des Handys gab es eine Geldstrafe.