20 Minuten - Zurich

Ehefrau gedroht, Fotos ohne Kopftuch zu veröffentl­ichen

- TAM

Ein heute 42-jähriger Mann aus Afghanista­n soll 2017 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Wohnung aufgesucht haben, sie ins Schlafzimm­er gezogen und gesagt haben, dass er mit ihr schlafen wolle. Als sie sich wehrte, soll er ihr gedroht haben, dass er sie töten könnte und dass er Handyfotos veröffentl­ichen würde, die sie ohne Kopftuch zeigen. Gestern wurde der Fall vor dem Zürcher Obergerich­t verhandelt.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte unter anderem wegen versuchter Vergewalti­gung eine bedingte Freiheitss­trafe von zwei Jahren, einen Landesverw­eis und ein Kontaktver­bot. Die Argumente kamen aber nicht an: Wie das Bezirksger­icht sprach auch das Obergerich­t den 42-Jährigen vom Vorwurf der versuchten Vergewalti­gung frei. Die Drohungen hätten stattgefun­den, doch der zeitliche Ablauf zum Vergewalti­gungsversu­ch sei unklar. Für die Wegnahme des Handys gab es eine Geldstrafe.

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KEYSTONE Das Zürcher Obergerich­t.

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