Kranke sollen sich stärker an Behandlungskosten beteiligen
Der Ständerat stimmte gestern einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zu. Diese erlaubt dem Bundesrat, die ordentliche Franchise und die Wahlfranchisen regelmässig an die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen anzupassen. Vorgesehen ist eine Erhöhung um 50 Franken, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro versicherte Person mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise. Eine erste Anpassung der Franchisen ist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens geplant. Die Franchisen für Kinder sind davon nicht betroffen.
Die Linke wehrte sich gegen die Erhöhung der ordentlichen Franchise. Damit werde das Solidaritätsprinzip geritzt, sagte Hans Stöckli (SP, BE). Immer mehr Menschen verzichteten auf ärztliche Leistungen, weil sie es sich nicht leisten könnten. «Das ist dramatisch.» Didier Berberat (SP, NE) warnte, dass verspätete Behandlungen zu Mehrkosten führen könnten.