20 Minuten - Zurich

Kein Verbot rechtsextr­emer Symbole

- DAW/GWA

ZÜRICH. Symbole wie das Hakenkreuz sind in der Schweiz nicht explizit verboten. Deren Verwendung ist etwa nur strafbar, wenn in der Öffentlich­keit für eine Ideologie geworben wird, die eine Rasse oder Ethnie herabwürdi­gt. Die Antirassis­musStrafno­rm dürfte laut Anwalt Daniel Kettiger im Schwyzer Fall aber kaum greifen. Die Aktion habe an der Fasnacht stattgefun­den, bei der von einer relativ hohen Narrenfrei­heit ausgegange­n werden dürfe. Als Rassendisk­riminierun­g wäre dagegen ein Aufmarsch einer Ku-Klux-KlanGruppe vor einer Asylunterk­unft mit vor allem schwarzafr­ikanischen Flüchtling­en zu werten.

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