Kein Verbot rechtsextremer Symbole
ZÜRICH. Symbole wie das Hakenkreuz sind in der Schweiz nicht explizit verboten. Deren Verwendung ist etwa nur strafbar, wenn in der Öffentlichkeit für eine Ideologie geworben wird, die eine Rasse oder Ethnie herabwürdigt. Die AntirassismusStrafnorm dürfte laut Anwalt Daniel Kettiger im Schwyzer Fall aber kaum greifen. Die Aktion habe an der Fasnacht stattgefunden, bei der von einer relativ hohen Narrenfreiheit ausgegangen werden dürfe. Als Rassendiskriminierung wäre dagegen ein Aufmarsch einer Ku-Klux-KlanGruppe vor einer Asylunterkunft mit vor allem schwarzafrikanischen Flüchtlingen zu werten.