Verbilligung bei Krankenkasse
Der Kanton Zürich reagiert auf einen Bundesgerichtsentscheid und weitet die Berechtigung zum Bezug von Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen aus. Dazu erhöht der Kanton für das Jahr 2020 die Einkommensgrenze für diese Kategorie von 53 800 auf 62 900 Franken. Als Folge wird der Kanton Prämienverbilligungen für 44 000 Kinder mehr bezahlen als im laufenden Jahr.