Entführung: Das können Eltern tun
Das Schicksal der zwei Interlakner Mädchen, die die Mutter aus Ägypten in die Schweiz zurückholen konnte, wirft die Frage auf, was zurückgebliebene Eltern tun können, um ihre Kinder zurückzuholen. Kommen diese in eines der 92 Länder, die das Haager Kindsentführungsübereinkommen unterzeichnet haben (hauptsächlich Länder aus Europa, Nord und Südamerika), können die Behörden eingreifen. Das Bundesamt für Justiz leitet dann ein Verfahren auf Rückführung ein. Durchschnittlich dauert eine Rückführung vier bis sechs Monate. Keine rechtlichen Möglichkeiten gibt es bei anderen Staaten wie im Interlakner Fall bei Ägypten. Da das lokale Recht gilt, kann das Aussendepartement nur Kontakte vor Ort vermitteln oder diplomatisch intervenieren. Einige verzweifelte Eltern heuern auch Detektive an (siehe Interview links). Davon rät der Bund ab. Auch präventive Möglichkeiten gibt es: Bei einer akuten Gefährdung kann die Kinderschutzbehörde Kesb oder ein Gericht eine Ausreisesperre für das Kind verhängen.