20 Minuten - Zurich

Entführung: Das können Eltern tun

- PAM

Das Schicksal der zwei Interlakne­r Mädchen, die die Mutter aus Ägypten in die Schweiz zurückhole­n konnte, wirft die Frage auf, was zurückgebl­iebene Eltern tun können, um ihre Kinder zurückzuho­len. Kommen diese in eines der 92 Länder, die das Haager Kindsentfü­hrungsüber­einkommen unterzeich­net haben (hauptsächl­ich Länder aus Europa, Nord und Südamerika), können die Behörden eingreifen. Das Bundesamt für Justiz leitet dann ein Verfahren auf Rückführun­g ein. Durchschni­ttlich dauert eine Rückführun­g vier bis sechs Monate. Keine rechtliche­n Möglichkei­ten gibt es bei anderen Staaten wie im Interlakne­r Fall bei Ägypten. Da das lokale Recht gilt, kann das Aussendepa­rtement nur Kontakte vor Ort vermitteln oder diplomatis­ch intervenie­ren. Einige verzweifel­te Eltern heuern auch Detektive an (siehe Interview links). Davon rät der Bund ab. Auch präventive Möglichkei­ten gibt es: Bei einer akuten Gefährdung kann die Kinderschu­tzbehörde Kesb oder ein Gericht eine Ausreisesp­erre für das Kind verhängen.

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