Ju-Air erhält Verbot für kommerzielle Flüge
KONTROVERS Die Dübendorfer Ju-Air darf in Zukunft nur noch Vereinsmitglieder befördern. Das hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) entschieden. Für kommerzielle Flüge mit Passagieren erfüllen die Oldtimer die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr. Diesen Schluss stützt das Bazl auch mit den Erkenntnissen aus der Untersuchung des Absturzes einer Ju-52 beim Piz Segnas. Am 4. August 2018 waren dabei alle 20 Insassen an Bord ums Leben gekommen. Zusätzlich werde sich die europäische Gesetzgebung für Oldtimer ab Mitte 2019 ändern und einen kommerziellen Betrieb nicht mehr zulassen, so das Bazl.
Die zwei Oldtimer des Typs Junkers Ju-52 der Ju-Air müssen vorerst sowieso am Boden bleiben. Diverse vom Bazl geforderte – aber noch nicht vollständig definierte – Massnahmen müssten noch umgesetzt werden.