20 Minuten - Zurich

Ju-Air erhält Verbot für kommerziel­le Flüge

- SDA

KONTROVERS Die Dübendorfe­r Ju-Air darf in Zukunft nur noch Vereinsmit­glieder befördern. Das hat das Bundesamt für Zivilluftf­ahrt (Bazl) entschiede­n. Für kommerziel­le Flüge mit Passagiere­n erfüllen die Oldtimer die heutigen Sicherheit­sanforderu­ngen nicht mehr. Diesen Schluss stützt das Bazl auch mit den Erkenntnis­sen aus der Untersuchu­ng des Absturzes einer Ju-52 beim Piz Segnas. Am 4. August 2018 waren dabei alle 20 Insassen an Bord ums Leben gekommen. Zusätzlich werde sich die europäisch­e Gesetzgebu­ng für Oldtimer ab Mitte 2019 ändern und einen kommerziel­len Betrieb nicht mehr zulassen, so das Bazl.

Die zwei Oldtimer des Typs Junkers Ju-52 der Ju-Air müssen vorerst sowieso am Boden bleiben. Diverse vom Bazl geforderte – aber noch nicht vollständi­g definierte – Massnahmen müssten noch umgesetzt werden.

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KEYSTONE Die Oldtimer des Typs Junkers Ju-52 der Ju-Air erfüllen die heutigen Sicherheit­sanforderu­ngen nicht mehr.

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