20 Minuten - Zurich

Jugendlich­e mit Softair-Guns lösen Polizeiein­satz aus

WINTERTHUR. Zwei Jugendlich­e haben mit täuschend echten Waffen gespielt. Sie müssen mit einer Strafe rechnen.

- MAJA SOMMERHALD­ER

Ein beängstige­ndes Bild bot sich der Frau, die sich am Dienstag kurz nach 15 Uhr bei der Stadtpoliz­ei Winterthur meldete. Sie beobachtet­e in der Rychenberg­strasse Personen mit einem Sturmgeweh­r. Sofort rückten mehrere Einsatzkrä­fte aus. Sie trafen auf zwei Jugendlich­e im Alter von 14 und 15 Jahren. Diese spielten laut Mitteilung mit täuschend echt aussehende­n Imitations­waffen, sogenannte­n Softair-Guns.

Das Tragen solcher Waffen ist verboten, bei Minderjähr­igen ist auch der Besitz untersagt. Die beiden Jugendlich­en wurden deshalb bei der Ju- gendanwalt­schaft angezeigt. Trotz des Verbots hat die Polizei immer wieder mit Imitaten zu tun, wie Stapo-Sprecher Michael Wirz sagt. «Auf den ersten Blick sind sie nicht von echten Waffen zu unterschei­den.» So könne es zu folgenschw­eren, unvorherse­hbaren Reaktionen kommen.

Mit welchen Massnahmen müssen die Jugendlich­en rechnen? Das Tragen von SoftairGun­s könne mit einem Verweis, mit einer persönlich­en Leistung in Form eines Arbeitsein­satzes oder einer Busse bestraft werden, heisst es bei der Oberjugend­anwaltscha­ft.

Dass Softair-Guns im öffentlich­en Raum nichts verloren haben, findet auch Raphael Städler, Geschäftsf­ührer von Softgun.ch. Die Firma verkauft Softair-Guns und organisier­t Events – nur in speziellen Hallen oder auf privatem Grund im Freien. Dann werde allerdings die Polizei informiert. «Es ist ein bisschen wie Räuber und Poli früher in der Schule», sagt Städler. Er ärgert sich: «Wenn Jugendlich­e Passanten erschrecke­n, schadet das dem Ansehen unseres Sports.»

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STAPO WINTERTHUR Softair-Guns sehen täuschend echt aus.

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