Jugendliche mit Softair-Guns lösen Polizeieinsatz aus
WINTERTHUR. Zwei Jugendliche haben mit täuschend echten Waffen gespielt. Sie müssen mit einer Strafe rechnen.
Ein beängstigendes Bild bot sich der Frau, die sich am Dienstag kurz nach 15 Uhr bei der Stadtpolizei Winterthur meldete. Sie beobachtete in der Rychenbergstrasse Personen mit einem Sturmgewehr. Sofort rückten mehrere Einsatzkräfte aus. Sie trafen auf zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren. Diese spielten laut Mitteilung mit täuschend echt aussehenden Imitationswaffen, sogenannten Softair-Guns.
Das Tragen solcher Waffen ist verboten, bei Minderjährigen ist auch der Besitz untersagt. Die beiden Jugendlichen wurden deshalb bei der Ju- gendanwaltschaft angezeigt. Trotz des Verbots hat die Polizei immer wieder mit Imitaten zu tun, wie Stapo-Sprecher Michael Wirz sagt. «Auf den ersten Blick sind sie nicht von echten Waffen zu unterscheiden.» So könne es zu folgenschweren, unvorhersehbaren Reaktionen kommen.
Mit welchen Massnahmen müssen die Jugendlichen rechnen? Das Tragen von SoftairGuns könne mit einem Verweis, mit einer persönlichen Leistung in Form eines Arbeitseinsatzes oder einer Busse bestraft werden, heisst es bei der Oberjugendanwaltschaft.
Dass Softair-Guns im öffentlichen Raum nichts verloren haben, findet auch Raphael Städler, Geschäftsführer von Softgun.ch. Die Firma verkauft Softair-Guns und organisiert Events – nur in speziellen Hallen oder auf privatem Grund im Freien. Dann werde allerdings die Polizei informiert. «Es ist ein bisschen wie Räuber und Poli früher in der Schule», sagt Städler. Er ärgert sich: «Wenn Jugendliche Passanten erschrecken, schadet das dem Ansehen unseres Sports.»