Steuer auf Cannabis
ST. GALLEN. Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt unter einem Prozent sind ein Ersatzprodukt für Tabak und deshalb wie FeinschnittTabak zu besteuern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschieden.
ST. GALLEN. Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt unter einem Prozent sind ein Ersatzprodukt für Tabak und deshalb wie FeinschnittTabak zu besteuern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschieden.