20 Minuten - Zurich

Steuer auf Cannabis

- SDA

ST. GALLEN. Cannabisbl­üten mit einem THC-Gehalt unter einem Prozent sind ein Ersatzprod­ukt für Tabak und deshalb wie Feinschnit­tTabak zu besteuern. Das hat das Bundesverw­altungsger­icht in St. Gallen entschiede­n.

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