20 Minuten - Zurich

Asylbetreu­erin überlebte brutalen Mordversuc­h knapp

ZÜRICH. Eine abgewiesen­e Asylsuchen­de steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Die Tat liest sich wie das Drehbuch eines Horrorfilm­s.

- TAM/SDA

Schädeldur­chstich, vollständi­ge Erblindung eines Auges, Entstellun­g des Gesichts – das ist eine Auswahl der Verletzung­en, die eine Betreuerin im Durchgangs­zentrum Embrach im November 2015 erlitt. Gegen 20-mal schlug eine 34-jährige Frau aus der Elfenbeink­üste mit einer 43 Zentimeter langen machetenar­tigen Stichwaffe auf sie ein. Erst als sich das Opfer tot stellte, hörten die Schläge auf. Dann spritzte die abgewiesen­e Asylsuchen­de das schwer verletzte Opfer laut Anklagesch­rift mit Brennsprit an, ohne es zu entfachen. Anschliess­end flüchtete sie mit einer Perücke und sauberer Kleidung durchs Fenster. Die Polizei konnte die Täterin noch am gleichen Tag in Kloten verhaften.

Was wie ein Horrorfilm klingt, wird morgen vor dem Zürcher Obergerich­t verhandelt. Die Beschuldig­te hat Berufung gegen das Urteil des Bezirksger­ichts Bülach eingelegt. Von diesem wurde sie we- gen versuchten Mordes zu einer Freiheitss­trafe von 18 Jahren verurteilt. Dem Opfer sprach es eine Genugtuung von 110000 Franken zu. Der Staatsanwa­lt sprach am Prozess von einem «bestialisc­hen Vernichtun­gswillen». Es sei nur dem Zufall und der schnellen Reaktion der anderen Betreuer zu verdanken, dass das Opfer den Angriff überlebt habe.

Im Gerichtssa­al sorgte die abgewiesen­e Asylsuchen­de mehrfach für Ärger, unter anderem stand sie auf, wurde laut und liess Dampf ab. Der Richter warf sie beim Plädoyer des Staatsanwa­lts und bei der Urteilsver­kündung aus dem Saal. Auslöser für die Tat war eine geplante Verlegung. Die Beschuldig­te hätte in die Notunterku­nft Adliswil zügeln sollen.

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KEYSTONE Die Tat geschah 2015 im Durchgangs­zentrum Embrach.

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