Asylbetreuerin überlebte brutalen Mordversuch knapp
ZÜRICH. Eine abgewiesene Asylsuchende steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Die Tat liest sich wie das Drehbuch eines Horrorfilms.
Schädeldurchstich, vollständige Erblindung eines Auges, Entstellung des Gesichts – das ist eine Auswahl der Verletzungen, die eine Betreuerin im Durchgangszentrum Embrach im November 2015 erlitt. Gegen 20-mal schlug eine 34-jährige Frau aus der Elfenbeinküste mit einer 43 Zentimeter langen machetenartigen Stichwaffe auf sie ein. Erst als sich das Opfer tot stellte, hörten die Schläge auf. Dann spritzte die abgewiesene Asylsuchende das schwer verletzte Opfer laut Anklageschrift mit Brennsprit an, ohne es zu entfachen. Anschliessend flüchtete sie mit einer Perücke und sauberer Kleidung durchs Fenster. Die Polizei konnte die Täterin noch am gleichen Tag in Kloten verhaften.
Was wie ein Horrorfilm klingt, wird morgen vor dem Zürcher Obergericht verhandelt. Die Beschuldigte hat Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Bülach eingelegt. Von diesem wurde sie we- gen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Dem Opfer sprach es eine Genugtuung von 110000 Franken zu. Der Staatsanwalt sprach am Prozess von einem «bestialischen Vernichtungswillen». Es sei nur dem Zufall und der schnellen Reaktion der anderen Betreuer zu verdanken, dass das Opfer den Angriff überlebt habe.
Im Gerichtssaal sorgte die abgewiesene Asylsuchende mehrfach für Ärger, unter anderem stand sie auf, wurde laut und liess Dampf ab. Der Richter warf sie beim Plädoyer des Staatsanwalts und bei der Urteilsverkündung aus dem Saal. Auslöser für die Tat war eine geplante Verlegung. Die Beschuldigte hätte in die Notunterkunft Adliswil zügeln sollen.