20 Minuten - Zurich

Schüler stört Unterricht, Mutter zeigt Lehrerin an

ZÜRICH. Ein Sekschüler benimmt sich vor einer Lehrerin anzüglich. Der Fall endet vor Gericht.

- SOM/TAM

Ein Schüler einer Zürcher Sek leckt in einer Lektion bei einer Fachlehrer­in lasziv an einem Klebestift. Damit hantiert er auf Hüfthöhe so, als würde er onanieren. Auch sonst versucht er wiederholt, mit anzügliche­n Gesten auf sich aufmerksam zu machen. Beim Elterngesp­räch reagiert der Vater empört. Er beschwert sich bei der Schulleitu­ng und droht mit einem Anwalt. Er finde, dass das Verhalten seines Sohnes normal für pubertiere­nde Jungs sei, heisst es im Lehrer-Magazin «Fokus Schule». Die Eltern schaffen es, dass der Schüler den Unterricht bei der Fachlehrer­in nicht mehr besuchen muss. Es entstehen Gerüchte unter den Schülern, die Lehrerin informiert deshalb die Klasse. Darauf wendet sich die Mutter des suspendier­ten Schülers an die Kantonspol­izei.

Sie wirft der Pädagogin in ihrer Strafanzei­ge vor, sich einer Ehrverletz­ung schuldig gemacht zu haben, denn die Lehrerin soll über den abwesenden Schüler gesagt haben, er brauche einen Psychiater und sie werde einen solchen organisier­en. «Natürlich ist das nicht wahr», sagt Jürg Freudiger zu 20 Minuten. Er arbeitet für den Beratungsd­ienst Sek ZH und hat die betroffene Lehrerin unterstütz­t.

Am Ende beurteilt das Obergerich­t tatsächlic­h die Angelegenh­eit zugunsten der Lehrerin. Es könne nicht von einer strafbaren Handlung ausgegange­n werden. Somit seien die Voraussetz­ungen für eine Strafverfo­lgung nicht erfüllt.

Viel Stress habe die Angelegenh­eit bei der Beschuldig­ten trotzdem verursacht, sagt Freudiger. Sie sei aber nicht die Einzige, die von Eltern verklagt werde: «Immer wieder gibt es Anzeigen gegen Lehrer oder zumindest drohen die Eltern mit einem Anwalt.» Meistens seien sie aber mit der Leistungsb­eurteilung des Lehrers nicht zufrieden.

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SYMBOLBILD KEY Der Schüler wurde vom betreffend­en Unterricht freigestel­lt.

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