Schüler stört Unterricht, Mutter zeigt Lehrerin an
ZÜRICH. Ein Sekschüler benimmt sich vor einer Lehrerin anzüglich. Der Fall endet vor Gericht.
Ein Schüler einer Zürcher Sek leckt in einer Lektion bei einer Fachlehrerin lasziv an einem Klebestift. Damit hantiert er auf Hüfthöhe so, als würde er onanieren. Auch sonst versucht er wiederholt, mit anzüglichen Gesten auf sich aufmerksam zu machen. Beim Elterngespräch reagiert der Vater empört. Er beschwert sich bei der Schulleitung und droht mit einem Anwalt. Er finde, dass das Verhalten seines Sohnes normal für pubertierende Jungs sei, heisst es im Lehrer-Magazin «Fokus Schule». Die Eltern schaffen es, dass der Schüler den Unterricht bei der Fachlehrerin nicht mehr besuchen muss. Es entstehen Gerüchte unter den Schülern, die Lehrerin informiert deshalb die Klasse. Darauf wendet sich die Mutter des suspendierten Schülers an die Kantonspolizei.
Sie wirft der Pädagogin in ihrer Strafanzeige vor, sich einer Ehrverletzung schuldig gemacht zu haben, denn die Lehrerin soll über den abwesenden Schüler gesagt haben, er brauche einen Psychiater und sie werde einen solchen organisieren. «Natürlich ist das nicht wahr», sagt Jürg Freudiger zu 20 Minuten. Er arbeitet für den Beratungsdienst Sek ZH und hat die betroffene Lehrerin unterstützt.
Am Ende beurteilt das Obergericht tatsächlich die Angelegenheit zugunsten der Lehrerin. Es könne nicht von einer strafbaren Handlung ausgegangen werden. Somit seien die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung nicht erfüllt.
Viel Stress habe die Angelegenheit bei der Beschuldigten trotzdem verursacht, sagt Freudiger. Sie sei aber nicht die Einzige, die von Eltern verklagt werde: «Immer wieder gibt es Anzeigen gegen Lehrer oder zumindest drohen die Eltern mit einem Anwalt.» Meistens seien sie aber mit der Leistungsbeurteilung des Lehrers nicht zufrieden.