Stadt Zürich verliert vor Verwaltungsgericht
Bei Themen wie Veloschnellrouten, Grünraum oder Seilbahnen hatte der Regierungsrat Passagen aus dem rot-grün geprägten Richtplan der Stadt Zürich gestrichen. Dies, weil sie ihm zu konkret formuliert oder unnötig erschienen. Die Mehrheit des Gemeinderats wollte diesen Eingriff des Regierungsrats nicht akzeptieren. Es wurde Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Gestern wurde das Urteil bekannt. Das Verwaltungsgericht gibt der Kantonsregierung recht. Die Argumentationen des Regierungsrats seien einleuchtend. So etwa wolle die Regierung das Thema Veloverkehr in allen Richtplänen einheitlich regeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Gemeinderat kann es ans Bundesgericht weiterziehen. Nächste Woche wird darüber entschieden. Für einen Weiterzug bräuchte es wieder einen Parlamentsbeschluss.