Bussen-Katalog
ZÜRICH. Bei Annäherung einer Drohne an ein Flugzeug kommt der Tatbestand «Störung des öffentlichen Verkehrs» zum Zug. Werden Leben von Passagieren gefährdet, drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren. Findet eine gefährliche Annäherung in der 5-km-Verbotszone um Flugplätze statt, wird dies oft angezeigt. Die Bussenhöhe startet bei 150 Franken, etwa für «Nichteinhalten des Augenkontakts zur Drohne», und geht bis 300 Fr. für «verbotener Überflug von Menschenansammlungen». In Ausnahmefällen beträgt die Busse bis zu 1200 Fr.