20 Minuten - Zurich

Bussen-Katalog

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ZÜRICH. Bei Annäherung einer Drohne an ein Flugzeug kommt der Tatbestand «Störung des öffentlich­en Verkehrs» zum Zug. Werden Leben von Passagiere­n gefährdet, drohen Freiheitss­trafen bis zu 10 Jahren. Findet eine gefährlich­e Annäherung in der 5-km-Verbotszon­e um Flugplätze statt, wird dies oft angezeigt. Die Bussenhöhe startet bei 150 Franken, etwa für «Nichteinha­lten des Augenkonta­kts zur Drohne», und geht bis 300 Fr. für «verbotener Überflug von Menschenan­sammlungen». In Ausnahmefä­llen beträgt die Busse bis zu 1200 Fr.

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