20 Minuten - Zurich

Stadtpoliz­ist liess sich bestechen – Geldstrafe

ZÜRICH. Ein Polizist gab vertraulic­he Infos heraus – auch gegen Sex? Er kassiert eine bedingte Geldstrafe.

- THOMAS MATHIS

Das Schlusswor­t des beschuldig­ten Zürcher Stadtpoliz­isten vor Obergerich­t war stark: «Ich bin kein korrupter Polizist. Unter keinen Umständen hätte ich meinen Job für Sex aufs Spiel gesetzt.» Wie gestern beim Urteil herauskam, glauben ihm die Richter aber nur zum Teil. Der ehemalige leitende Angestellt­e der Abteilung Milieu- und Sexualdeli­kte der Stadtpoliz­ei Zürich wurde wegen passiver Bestechung und mehrfacher Verletzung des Amtsgeheim­nisses zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätze­n zu 120 Franken verurteilt. Damit wurde das Urteil des Bezirksger­ichts Zürich von 2017 bestätigt.

Aufgefloge­n ist der Polizist im Rahmen der Ermittlung­en gegen das Milieuloka­l Chilli’s 2013. Einer Frau hatte er eine Handynumme­r aus der Polizeidat­enbank herausgege­ben und im Gegenzug eine sexuelle Zuwendung eingeforde­rt. Von anderen Vorwürfen wurde der Polizist freigespro­chen – unter anderem Amtsmissbr­auch und Pornografi­e.

Der vorsitzend­e Richter wandte sich gestern an den Polizisten: Er sei sicher kein korrupter Polizist, wie das zu Beginn der Chilli’s-Affäre angenommen worden sei. Hoffentlic­h könne er weiterhin Dienst bei der Polizei tun, so der Richter. Der Polizist fürchtet um seinen Job, wenn das Urteil rechtskräf­tig wird.

Gar nicht einverstan­den mit dem Urteil war die Verteidige­rin. Sie forderte einen Freispruch und will nun das Bundesgeri­cht anrufen. Ihre Widerworte gingen dem Richter aber zu weit. Er fragte sie: «Soll ich Ihnen eine Ordnungsbu­sse androhen?»

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20M Die Ermittlung­en gegen das Chilli’s sorgten 2013 für Schlagzeil­en.

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