Stadtpolizist liess sich bestechen – Geldstrafe
ZÜRICH. Ein Polizist gab vertrauliche Infos heraus – auch gegen Sex? Er kassiert eine bedingte Geldstrafe.
Das Schlusswort des beschuldigten Zürcher Stadtpolizisten vor Obergericht war stark: «Ich bin kein korrupter Polizist. Unter keinen Umständen hätte ich meinen Job für Sex aufs Spiel gesetzt.» Wie gestern beim Urteil herauskam, glauben ihm die Richter aber nur zum Teil. Der ehemalige leitende Angestellte der Abteilung Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei Zürich wurde wegen passiver Bestechung und mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Damit wurde das Urteil des Bezirksgerichts Zürich von 2017 bestätigt.
Aufgeflogen ist der Polizist im Rahmen der Ermittlungen gegen das Milieulokal Chilli’s 2013. Einer Frau hatte er eine Handynummer aus der Polizeidatenbank herausgegeben und im Gegenzug eine sexuelle Zuwendung eingefordert. Von anderen Vorwürfen wurde der Polizist freigesprochen – unter anderem Amtsmissbrauch und Pornografie.
Der vorsitzende Richter wandte sich gestern an den Polizisten: Er sei sicher kein korrupter Polizist, wie das zu Beginn der Chilli’s-Affäre angenommen worden sei. Hoffentlich könne er weiterhin Dienst bei der Polizei tun, so der Richter. Der Polizist fürchtet um seinen Job, wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Gar nicht einverstanden mit dem Urteil war die Verteidigerin. Sie forderte einen Freispruch und will nun das Bundesgericht anrufen. Ihre Widerworte gingen dem Richter aber zu weit. Er fragte sie: «Soll ich Ihnen eine Ordnungsbusse androhen?»