Haben die Behörden versagt?
Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit der mutmasslichen Täterin (75) von Basel abklären. Recherchen ergaben, dass sie vor einigen Jahren über 100 000 Franken Schulden und einen Rechtsbeistand hatte. Für Psychiater Josef Sachs gibt es aufgrund dieser Informationen keine Hinweise auf ein Behördenversagen. «Damit eine psychisch gestörte Person eingesperrt wird, muss sie als selbstoder fremdgefährdend eingestuft werden.» Sei eine Person noch nie durch erhöhte Gewaltbereitschaft aufgefallen, sei ihr Gewaltpotenzial schwer abschätzbar. Der Kindes- und Erwachsenenschutzexperte Christoph Häfeli macht darauf aufmerksam, dass die Schwelle für eine fürsorgerische Unterbringung heute hoch sei. Früher habe jemand schneller gegen seinen Willen untergebracht werden können.