20 Minuten - Zurich

Haben die Behörden versagt?

- BZ

Ein psychiatri­sches Gutachten soll die Schuldfähi­gkeit der mutmasslic­hen Täterin (75) von Basel abklären. Recherchen ergaben, dass sie vor einigen Jahren über 100 000 Franken Schulden und einen Rechtsbeis­tand hatte. Für Psychiater Josef Sachs gibt es aufgrund dieser Informatio­nen keine Hinweise auf ein Behördenve­rsagen. «Damit eine psychisch gestörte Person eingesperr­t wird, muss sie als selbstoder fremdgefäh­rdend eingestuft werden.» Sei eine Person noch nie durch erhöhte Gewaltbere­itschaft aufgefalle­n, sei ihr Gewaltpote­nzial schwer abschätzba­r. Der Kindes- und Erwachsene­nschutzexp­erte Christoph Häfeli macht darauf aufmerksam, dass die Schwelle für eine fürsorgeri­sche Unterbring­ung heute hoch sei. Früher habe jemand schneller gegen seinen Willen untergebra­cht werden können.

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