20 Minuten - Zurich

Das bedeutet das neue Gesetz für deine Memes

STRASSBURG. Youtube und Co. müssen bald eine Lizenz haben, um geschützte Inhalte zu zeigen. Das hat auch für Schweizer Folgen.

- JEAN-CLAUDE GERBER

200000 Menschen gingen am Samstag europaweit auf die Strasse, 5 Millionen haben eine Petition unterschri­eben. Genützt hat es nichts. Mit 348 zu 274 Stimmen hat das EU-Parlament gestern der Urheberrec­htsreform mit dem umstritten­en Artikel 13 zugestimmt. Kritiker sprechen von einem schwarzen Tag für die Netzfreihe­it. Doch was bedeutet das neue EU-Gesetz, das spätestens ab 2021 gilt, für Schweizer Internetnu­tzer?

Sind Memes künftig verboten? Nein. Laut dem Gesetz ist das kostenlose Hochladen «von Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äusserung von Kritik, für Rezensione­n, für Karikature­n oder Parodien» erlaubt. Dazu gehören Memes und GIFs.

Was passiert, wenn ich künftig urheberrec­htlich geschützte Videos, Bilder oder Musik hochlade?

Gemäss Artikel 13 dürfen Plattforme­n wie Youtube, Google und Facebook, aber auch Blogs geschützte Inhalte nur zeigen, wenn sie dafür eine Lizenz haben. Sonst müssen sie diese bereits beim Upload sperren. Wer geschützte Inhalte hochlädt, könnte die Meldung erhalten, dass der Inhalt gesperrt wird. Kommen jetzt Uploadfilt­er? Angesichts der enormen Menge hochgelade­ner Inhalte können die Plattforme­n ohne automatisc­he Filter nicht sicherstel­len, dass alles legal ist. Diese sind aber fehleranfä­llig und dürften zum Teil auch erlaubte Inhalte sperren. Laut Kritikern bedrohen diese Filter somit die Redefreihe­it.

Ist die Schweiz betroffen?

Ja. Es ist anzunehmen, dass die grossen Plattforme­n die EURegeln auch bei uns anwenden. Werden deren Online-Inhalte im EU-Raum gesperrt, sind sie auch bei uns nicht sichtbar.

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20M Laut dem Gesetz ist das Hochladen von Teilen von Werken zumBeis pielfürPar­odienweite­rhinerlaub­t.Dazugehöre­nMemesundG­IFs.

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