Das bedeutet das neue Gesetz für deine Memes
STRASSBURG. Youtube und Co. müssen bald eine Lizenz haben, um geschützte Inhalte zu zeigen. Das hat auch für Schweizer Folgen.
200000 Menschen gingen am Samstag europaweit auf die Strasse, 5 Millionen haben eine Petition unterschrieben. Genützt hat es nichts. Mit 348 zu 274 Stimmen hat das EU-Parlament gestern der Urheberrechtsreform mit dem umstrittenen Artikel 13 zugestimmt. Kritiker sprechen von einem schwarzen Tag für die Netzfreiheit. Doch was bedeutet das neue EU-Gesetz, das spätestens ab 2021 gilt, für Schweizer Internetnutzer?
Sind Memes künftig verboten? Nein. Laut dem Gesetz ist das kostenlose Hochladen «von Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äusserung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen oder Parodien» erlaubt. Dazu gehören Memes und GIFs.
Was passiert, wenn ich künftig urheberrechtlich geschützte Videos, Bilder oder Musik hochlade?
Gemäss Artikel 13 dürfen Plattformen wie Youtube, Google und Facebook, aber auch Blogs geschützte Inhalte nur zeigen, wenn sie dafür eine Lizenz haben. Sonst müssen sie diese bereits beim Upload sperren. Wer geschützte Inhalte hochlädt, könnte die Meldung erhalten, dass der Inhalt gesperrt wird. Kommen jetzt Uploadfilter? Angesichts der enormen Menge hochgeladener Inhalte können die Plattformen ohne automatische Filter nicht sicherstellen, dass alles legal ist. Diese sind aber fehleranfällig und dürften zum Teil auch erlaubte Inhalte sperren. Laut Kritikern bedrohen diese Filter somit die Redefreiheit.
Ist die Schweiz betroffen?
Ja. Es ist anzunehmen, dass die grossen Plattformen die EURegeln auch bei uns anwenden. Werden deren Online-Inhalte im EU-Raum gesperrt, sind sie auch bei uns nicht sichtbar.