20 Minuten - Zurich

Wann sucht die Polizei öffentlich nach Vermissten?

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Laut Marco Cortesi, Medienchef der Stadtpoliz­ei Zürich, geht man den Schritt der öffentlich­en Vermisstme­ldung erst, wenn alle polizeilic­hen Abklärunge­n abgeschlos­sen und die Angehörige­n einverstan­den sind: «Im Grunde genommen darf jede erwachsene Person verschwind­en, wenn sie das möchte. Das ist nicht strafbar.» Dass nicht häufig öffentlich gefahndet wird, zeigt auch die Statistik. Laut Cortesi wurden 2017 total 285 Personen im Kanton Zürich als vermisst gemeldet: «In elf Fällen haben die Stadt- und Kantonspol­izei öffentlich gesucht.» Eine öffentlich­e Vermisstme­ldung bedeute auch einen grossen Eingriff in die Privatsphä­re. Bei vermissten Kindern sieht es aber etwas anders aus: «Hier bitten wir die Bevölkerun­g rascher um Mithilfe bei der Suche.»

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