Wann sucht die Polizei öffentlich nach Vermissten?
Laut Marco Cortesi, Medienchef der Stadtpolizei Zürich, geht man den Schritt der öffentlichen Vermisstmeldung erst, wenn alle polizeilichen Abklärungen abgeschlossen und die Angehörigen einverstanden sind: «Im Grunde genommen darf jede erwachsene Person verschwinden, wenn sie das möchte. Das ist nicht strafbar.» Dass nicht häufig öffentlich gefahndet wird, zeigt auch die Statistik. Laut Cortesi wurden 2017 total 285 Personen im Kanton Zürich als vermisst gemeldet: «In elf Fällen haben die Stadt- und Kantonspolizei öffentlich gesucht.» Eine öffentliche Vermisstmeldung bedeute auch einen grossen Eingriff in die Privatsphäre. Bei vermissten Kindern sieht es aber etwas anders aus: «Hier bitten wir die Bevölkerung rascher um Mithilfe bei der Suche.»