DNA-Abstrich nach Laserattacke ist rechtens
SCHWYZ. 20 Sekunden lang hatte ein junger Mann im August 2018 einen SBB-Lokführer in Freienbach mit einem Laserpointer geblendet. Die Polizei konnte den 19-Jährigen ausfindig machen. Als sie einen Abstrich seiner Wangenschleimhaut zur Erstellung eines DNAProfils anordnete, liess er den Abstrich zu, wehrte sich aber gegen das Profil. Die Massnahme sei unverhältnismässig. Das Kantonsgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Es gebe Anhaltspunkte, dass der Mann künftig Delikte einer gewissen Tragweite ausüben könnte.