20 Minuten - Zurich

DNA-Abstrich nach Laserattac­ke ist rechtens

- KAT

SCHWYZ. 20 Sekunden lang hatte ein junger Mann im August 2018 einen SBB-Lokführer in Freienbach mit einem Laserpoint­er geblendet. Die Polizei konnte den 19-Jährigen ausfindig machen. Als sie einen Abstrich seiner Wangenschl­eimhaut zur Erstellung eines DNAProfils anordnete, liess er den Abstrich zu, wehrte sich aber gegen das Profil. Die Massnahme sei unverhältn­ismässig. Das Kantonsger­icht hat seine Beschwerde nun abgewiesen, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Es gebe Anhaltspun­kte, dass der Mann künftig Delikte einer gewissen Tragweite ausüben könnte.

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