20 Minuten - Zurich

«Mein Sohn und ich stehen quasi auf der Strasse»

ZÜRICH. S. K. und ihr Sohn haben keine feste Bleibe. Sie sollten heute in ihre neue Wohnung, doch diese ist eine Baustelle.

- MONIRA DJURDJEVIC

S. K.* ist wütend: Heute sollten sie und ihr Sohn (17) in ihre neue Eigentumsw­ohnung einziehen, doch die 4, 5 - Zimmer Maisonette­wohnung am Zürichsee ist zurzeit eine Baustelle. Ein Blick in die Wohnung zeigt: Sanitär- und Elektroins­fehlen wie auch die Küche und das Treppengel­änder. Bis Anfang März habe die Wohnung fast genau gleich ausgesehen wie im Oktober, über einen möglichen Verzug habe man sie offiziell erst am 15. März informiert. Wie lange dieser dauert, weiss sie nicht.

Dabei hätten sie sich so sehr auf den Einzug gefreut, wie die 55-Jährige sagt: «Jetzt ist es eine Katastroph­e.» Sie habe den Kaufvertra­g im Oktober unterschri­eben sowie ihre Mietwohnun­g per Ende März gekündigt und am Freitag abgegeben. «Nun stehe ich mit meinem Sohn quasi auf der Strasse.» Trotz der Umstände wolle das zuständige Generalunt­ernehmen keine Kosten für eine vorübergeh­ende Unterkunft übernehmen, wie K. sagt. «Sie meinten, dass ich die Wohnung beziehen könne. Aber wie soll ich da rein, wenn es keinen Strom und kein Wasser hat?» Sie habe ihren 17-jährigen Sohn deshalb bei Freunden untergeant­wortlich bracht. Sie selber könne vorübergeh­end bei Bekannten unterkomme­n. Ihre Möbel habe sie für viel Geld extern einlagern müssen. Die entstanden­en Kosten müsse sie jetzt allein tragen.

Möglich wäre, dass sie Schadeners­atz fordert. Das bestätigt Cornel Tanno, Rechtsbera­ter beim Hauseigent­ümerverban­d Zürich: «Es kommt aber darauf an, was im Vertrag steht.» Möglich sei natürlich auch, dass der Käufer für die Verzögerun­g vertallati­onen sei – etwa wenn er kurzfristi­ge Änderungsw­ünsche habe. Das zuständige Generalunt­ernehmen wollte keine Stellung nehmen.

*Name der Redaktion bekannt

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S. K. mit ihrem Sohn.

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