«Mein Sohn und ich stehen quasi auf der Strasse»
ZÜRICH. S. K. und ihr Sohn haben keine feste Bleibe. Sie sollten heute in ihre neue Wohnung, doch diese ist eine Baustelle.
S. K.* ist wütend: Heute sollten sie und ihr Sohn (17) in ihre neue Eigentumswohnung einziehen, doch die 4, 5 - Zimmer Maisonettewohnung am Zürichsee ist zurzeit eine Baustelle. Ein Blick in die Wohnung zeigt: Sanitär- und Elektroinsfehlen wie auch die Küche und das Treppengeländer. Bis Anfang März habe die Wohnung fast genau gleich ausgesehen wie im Oktober, über einen möglichen Verzug habe man sie offiziell erst am 15. März informiert. Wie lange dieser dauert, weiss sie nicht.
Dabei hätten sie sich so sehr auf den Einzug gefreut, wie die 55-Jährige sagt: «Jetzt ist es eine Katastrophe.» Sie habe den Kaufvertrag im Oktober unterschrieben sowie ihre Mietwohnung per Ende März gekündigt und am Freitag abgegeben. «Nun stehe ich mit meinem Sohn quasi auf der Strasse.» Trotz der Umstände wolle das zuständige Generalunternehmen keine Kosten für eine vorübergehende Unterkunft übernehmen, wie K. sagt. «Sie meinten, dass ich die Wohnung beziehen könne. Aber wie soll ich da rein, wenn es keinen Strom und kein Wasser hat?» Sie habe ihren 17-jährigen Sohn deshalb bei Freunden untergeantwortlich bracht. Sie selber könne vorübergehend bei Bekannten unterkommen. Ihre Möbel habe sie für viel Geld extern einlagern müssen. Die entstandenen Kosten müsse sie jetzt allein tragen.
Möglich wäre, dass sie Schadenersatz fordert. Das bestätigt Cornel Tanno, Rechtsberater beim Hauseigentümerverband Zürich: «Es kommt aber darauf an, was im Vertrag steht.» Möglich sei natürlich auch, dass der Käufer für die Verzögerung vertallationen sei – etwa wenn er kurzfristige Änderungswünsche habe. Das zuständige Generalunternehmen wollte keine Stellung nehmen.
*Name der Redaktion bekannt