Keine höheren Abzüge
ZÜRICH. Der steuerliche Abzug für die Drittbetreuung für ein Kind wird im Kanton Zürich nicht von 10 100 auf 25 000 Fr. erhöht. Der Kantonsrat hat gestern ein Postulat von FDP, SP und GLP mit 84 zu 81 Stimmen abgelehnt.
ZÜRICH. Der steuerliche Abzug für die Drittbetreuung für ein Kind wird im Kanton Zürich nicht von 10 100 auf 25 000 Fr. erhöht. Der Kantonsrat hat gestern ein Postulat von FDP, SP und GLP mit 84 zu 81 Stimmen abgelehnt.