Harald Naegeli muss für Flamingo zahlen
Seine Flamingo-Graffiti an Düsseldorfer Hauswänden kommen den in den 1980er-Jahren als «Sprayer von Zürich» bekannt gewordenen Harald Naegeli teuer zu stehen: Der 79-Jährige wurde vom Amtsgericht zur Zahlung von 800 Euro an einen Hauseigentümer sowie von 500 Euro an ein Kinderhospiz verpflichtet. Das Verfahren gegen ihn wegen Sachbeschädigung wurde anschliessend eingestellt. Naegeli zeigte sich enttäuscht: «Ich wollte ein Kunstwerk anstelle des Geldes geben, aber im Kapitalismus zählt halt nur das Geld», so der Zürcher, der 1984 wegen Sachbeschädigung sechs Monate im Gefängnis sass. Für die Kunststadt Düsseldorf sei die Entscheidung «eine Peinlichkeit». Naegeli hatte zugegeben, an der Akademie der Wissenschaften und der Künste sowie weiteren Häusern in seiner Wahlheimat Düsseldorf Flamingos gesprayt zu haben.