Lautes Musikhören am Steuer kann zu einer Mitschuld führen
Eine Sprachnachricht aufzunehmen, ist verboten, denn das beeinträchtigt die Fahrleistung zu stark.
Sprachnachrichten auf Whatsapp aufnehmen, einen Anruf wegdrücken oder auf dem Handy die Uhrzeit nachsehen sind allesamt strafbare Tätigkeiten beim Autofahren. Das Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung kostet 100 Franken.
Die Navigation mit dem Handy ist grundsätzlich erlaubt, unter der Voraussetzung, dass man das Handy nicht während der Fahrt bedient. Das ist strafbar und man kann im Fall eines Unfalls den Versicherungsschutz verlieren. Rauchen am Steuer ist grundsätzlich nicht strafbar, solange beide Hände frei sind. Muss die Zigarette allerdings noch hervorgestöbert und angezündet werden, kann es zu einer Verzeigung kommen.
Essen und Trinken am Steuer – hier kommts ganz darauf an, wie stark man dadurch abgelenkt ist. Der Verzehr eines triefenden Kebab hinter dem Steuer kann dich teuer zu stehen kommen.
Radio aufdrehen und Fenster runter: Sofern man die gesetzlichen Ruhezeiten beachtet, ist dies erlaubt. Im Fall eines Unfalls kann einem durch das Hören von lauter Musik jedoch eine Mitschuld am Unfallhergang zugesprochen werden. Heftige Diskussionen mit der Person auf dem Rücksitz können ebenfalls bestraft werden, da sie die Aufmerksamkeit deutlich beeinträchtigen. Hupkonzerte nach Fussballspielen oder Hochzeiten können gebüsst werden, und auch wenn man jemanden grüssen will, sollte die Hupe besser nicht betätigt werden. Eine missbräuchliche Verwendung der Hupe kostet 40 Franken. Im Winter mit Sommerreifen zu fahren, ist zwar nicht strafbar, kann dir jedoch den Versicherungsschutz schmälern. Die Benutzung des Mobiltelefons am Steuer ist den Behörden ein Dorn im Auge, weshalb man im Falle von mehrmaligem Nach-unten-Blicken von der Polizei mit 100 Franken gebüsst werden kann. Generell gilt: je mehr Ablenkung, desto schlechter. Die Bestrafung der verschiedenen Vergehen liegt im Ermessen der Behörden.