Diese Grenzen sollten Lehrer nicht überschreiten
Die Freistellung des Wettinger Kantilehrers wirft die Frage auf: Wann hat ein Lehrer neben den moralischen auch die strafrechtlichen Grenzen im Umgang mit Schülern überschritten? Geht eine Lehrperson mit einer Schülerin oder einem Schüler eine sexuelle Beziehung ein und nutzt die Abhängigkeit aus, drohen bis zu drei Jahre Haft. Ausnützbare Situationen sind laut dem Juristen Peter Hofmann mündliche Maturitätsprüfungen oder die Notengebung. Dem Wettinger Lehrer wird auch «unangemessene Kommunikation» vorgeworfen. Laut dem Merkblatt des Lehrerverbands sind «anzügliche und peinliche Bemerkungen eine strafbare Form der sexuellen Belästigung». Bereits der Ausdruck «Spätzli» zusammen mit anzüglichen, herabwürdigenden Blicken sei heikel. Hofmann: «Eine gepflegte Sprache und eindeutige Kommunikation sind das Kapital jedes Lehrers.» Wer hier in den Sexismus abgleite, habe sein Vertrauen und seine Vorbildfunktion verspielt. Sobald die Lehrperson ihre Hand auf die nackte Haut eines Schülers legt, wird es laut dem Lehrerverband heikel.