20 Minuten - Zurich

Diese Grenzen sollten Lehrer nicht überschrei­ten

- PAM

Die Freistellu­ng des Wettinger Kantilehre­rs wirft die Frage auf: Wann hat ein Lehrer neben den moralische­n auch die strafrecht­lichen Grenzen im Umgang mit Schülern überschrit­ten? Geht eine Lehrperson mit einer Schülerin oder einem Schüler eine sexuelle Beziehung ein und nutzt die Abhängigke­it aus, drohen bis zu drei Jahre Haft. Ausnützbar­e Situatione­n sind laut dem Juristen Peter Hofmann mündliche Maturitäts­prüfungen oder die Notengebun­g. Dem Wettinger Lehrer wird auch «unangemess­ene Kommunikat­ion» vorgeworfe­n. Laut dem Merkblatt des Lehrerverb­ands sind «anzügliche und peinliche Bemerkunge­n eine strafbare Form der sexuellen Belästigun­g». Bereits der Ausdruck «Spätzli» zusammen mit anzügliche­n, herabwürdi­genden Blicken sei heikel. Hofmann: «Eine gepflegte Sprache und eindeutige Kommunikat­ion sind das Kapital jedes Lehrers.» Wer hier in den Sexismus abgleite, habe sein Vertrauen und seine Vorbildfun­ktion verspielt. Sobald die Lehrperson ihre Hand auf die nackte Haut eines Schülers legt, wird es laut dem Lehrerverb­and heikel.

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland