Bekiffter Raser muss sechs Jahre hinter Gitter
Das Regionalgericht Imboden in Domat/Ems hat P. F.* für seine Todesfahrt unter Drogen vom 18. Januar 2017 zu einer unbedingten sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich werden ihm eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken sowie eine Busse von 300 Franken auferlegt. Der Mann fuhr mit 115 km/h statt der geltenden 80 km/h und erfasste dabei die Rollerfahrerin Larissa Caviezel (26). Schuldig befunden wurde er der Tötung mit Eventualvorsatz, der qualifizierten groben Verletzung von Verkehrsregeln, der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und des Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Laut dem Richter gibt es keine strafmildernden Umstände – bei F. sei keine Reue erkennbar gewesen. «Wir sind froh, dass dem Antrag des Staatsanwalts stattgegeben wurde», sagt Larissas Vater Heinz Caviezel. Das Urteil gegen F. ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Verdikt kann Berufung eingelegt werden.
*Name der Redaktion bekannt