20 Minuten - Zurich

Bekiffter Raser muss sechs Jahre hinter Gitter

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Das Regionalge­richt Imboden in Domat/Ems hat P. F.* für seine Todesfahrt unter Drogen vom 18. Januar 2017 zu einer unbedingte­n sechsjähri­gen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich werden ihm eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätze­n à 90 Franken sowie eine Busse von 300 Franken auferlegt. Der Mann fuhr mit 115 km/h statt der geltenden 80 km/h und erfasste dabei die Rollerfahr­erin Larissa Caviezel (26). Schuldig befunden wurde er der Tötung mit Eventualvo­rsatz, der qualifizie­rten groben Verletzung von Verkehrsre­geln, der mehrfachen Übertretun­g des Betäubungs­mittelgese­tzes und des Fahrens in fahrunfähi­gem Zustand. Laut dem Richter gibt es keine strafmilde­rnden Umstände – bei F. sei keine Reue erkennbar gewesen. «Wir sind froh, dass dem Antrag des Staatsanwa­lts stattgegeb­en wurde», sagt Larissas Vater Heinz Caviezel. Das Urteil gegen F. ist noch nicht rechtskräf­tig. Gegen das Verdikt kann Berufung eingelegt werden.

*Name der Redaktion bekannt

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Der Todesfahre­r P.F.

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