«Mad Heidi»-Film: Kapo feuert Mitarbeiter
ZÜRICH. Seine Rolle als Co-Drehbuchautor kostet G. W. seinen Job bei der Polizei. Der Produzent des Films ist empört.
13 Jahre arbeitete G. W.* für die Kantonspolizei Zürich bei der Kontrollabteilung am Flughafen Zürich. Zuschulden kommen liess er sich während dieser Zeit nichts – im letzten Zwischenzeugnis spricht man von sehr guten Leistungen. Trotzdem wurde ihm Ende März fristlos gekündigt. Für den 35-Jährigen ist der Grund klar: seine Beteiligung als Co-Drehbuchautor beim Schweizer Film «Mad Heidi». Sein Gesuch für Nebenbeschäftigung sei abgelehnt worden, «die Vorgesetzten wollten, dass ich mich vom Film distanziere».
Der Film bediene sich NSKlischees und enthalte eine überzogene Gewaltdarstellung. Die Mitwirkung eines Kaderangehörigen könne dem Ansehen der Kantonspolizei schaden, so die Begründung. Im Trailer wird etwa Waterboarding mit Fondue durchgeführt oder Toblerone als Mordwaffe benutzt. Laut G. W. handelt es sich beim Film um eine Form der Persiflage: «Die einzelnen Szenen werden extra überzogen und drastisch dargestellt, damit sie nicht realistisch wirken.» Es sei eine Satire mit einem klaren Statement gegen Unterdrückung. Valentin Greutert, Produzent des Films, steht hinter W.: «Für mich wird mit der Kündigung die Meinungs- und Kunstfreiheit mit Füssen getreten.» Mittels Anwalt wolle man nun eine Entschädigung für W. erzielen.
Die Kantonspolizei Zürich bestätigt den Fall: «Da der Betreffende ankündigte, der Nebenbeschäftigung auch ohne Bewilligung vonseiten des Arbeitgebers nachzugehen, erfolgte die Trennung», sagt Sprecher Marc Besson. Derartige Gewaltdarstellungen seien nicht mit einer Tätigkeit und den Werten bei der Kantonspolizei kompatibel.
Für Roger Rudolf, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Zürich, ist es vorstellbar, dass diese Entlassung zulässig ist: «Wenn das Personalrecht eine Zustimmung für Nebenbeschäftigungen verlangt und der Polizist erklärt, er werde trotz Nichtgewährung am Film mitwirken, dann lässt sich eine Pflichtverletzung erkennen.»
*Name der Redaktion bekannt