20 Minuten - Zurich

«Rechne mit Geldstrafe auf Bewährung für Lenker»

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Herr Moor, offenbar war der Autofahrer, der den Pannenhelf­er tödlich erfasste, am Handy gewesen. Welche Strafe droht ihm?

Eine Verurteilu­ng wegen fahrlässig­er Tötung und Verletzung der Verkehrsre­geln. War er abgelenkt und widmete er dem Strassenve­rkehr nicht seine volle Aufmerksam­keit, ist der Tatbestand der fahrlässig­en Tötung wohl erfüllt. Möglich ist eine bis zu dreijährig­e Freiheitss­trafe. Damit rechne ich aber nicht.

Sondern?

Der Lenker wird wohl eher mit einer Geldstrafe auf Bewährung davonkomme­n. Anders sähe es bei Vorstrafen aus. Für die Opferfamil­ie wohl eine zu milde Strafe.

Das Strafrecht bezweckt vor allem die Resozialis­ierung eines Täters. Zudem muss der Lenker durch das Leben mit der Schuld genug leiden. Wird bei einem Unfall jeweils das Handy geprüft?

Bei entspreche­ndem Verdacht wird es in der Regel sofort beschlagna­hmt und geprüft. BZ Yann Moor ist Verkehrsan­walt bei der Kanzlei Prof. Giger & Partner in Zürich.

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