EU räumt Eltern mehr Rechte ein
Berufstätige Väter in der EU haben nach der Geburt ihres Kindes künftig Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen. Väter wie Mütter bekommen zudem das Recht auf jeweils mindestens zwei nicht übertragbare Monate Auszeit im Job. Zu den gestern abgesegneten Regeln gehört auch, dass Arbeitnehmern künftig fünf Tage im Jahr für die Pflege von Angehörigen gewährt werden.