Freinehmen für Streik
BERN. Frauen, die am 14. Juni am geplanten Frauenstreik teilnehmen wollen, müssen nach Ansicht einer Expertin einen freien Tag beantragen, wenn sie angestellt sind. Nähmen sie teil, ohne dies zu tun, liefen sie Gefahr, verwarnt zu werden, sagte die auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin Sandra Gerber zu «Le Matin Dimanche».