Liess deutsche IS-Frau (27) 5-jährige Sklavin verdursten?
MÜNCHEN. In München begann gestern der Prozess gegen eine ISRückkehrerin: Jennifer W. (27) werden Terrorismus und Mord vorgeworfen.
2014 verliess Jennifer W. Deutschland, um sich im Irak dem IS anzuschliessen. Wie sie selbst vor ihrer Festnahme Ende Juni 2018 gegenüber einem V-Mann des FBI prahlte, hat sie dort während Monaten als Sittenwächterin des Islamischen Staats (IS) gearbeitet: Mit Kalaschnikow, Pistole und Sprengstoffweste ausgestattet, habe sie Frauen, die nicht nach islamistischer Sitte gekleidet gewesen seien, ermahnt und bestraft.
Im Sommer 2015 hat sie laut Anklage mit ihrem Mann auf einem Sklavenmarkt ein in Kriegsgefangenschaft geratenes fünfjähriges Mädchen, eine Jesidin, und dessen Mutter als Sklaven für den Haushalt gekauft. Beide seien wiederholt misshandelt worden. Als das Kind krank geworden sei und auf eine Matratze uriniert habe, habe der Ehemann von Jennifer W. es zur Strafe in praller Sonne vor dem Haus angekettet. Bei 45 Grad sei das Kind dann qualvoll verdurstet – die Angeklagte habe nichts dagegen unternommen und sich damit des Mordes durch Unterlassen schuldig gemacht. Der vorsitzende Richter unterbrach den Prozess nach der Verlesung der Anklage bis zum 29. April: Es sollen weitere belastende Unterlagen geprüft und die Anklage eventuell auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Freiheitsberaubung und Folter ausgeweitet werden. W.s Verteidiger Ali Aydin bestritt die Vorwürfe: «Es gibt keine Beweise, dass sie je bei der IS-Sittenpolizei war.» Zudem sei fraglich, ob sie den Tod des Kindes hätte verhindern können.
Es ist der erste Prozess gegen eine deutsche IS-Rückkehrerin. Zudem wertete Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad, selbst Überlebende von Versklavung und Folter durch den IS, den Prozess «als wichtiges Verfahren für alle jesidischen Überlebenden».