20 Minuten - Zurich

Deutscher Schläger (29) wird ausgeschaf­ft

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Trotz Ausschaffu­ngsinitiat­ive kein Landesverw­eis, weil die Personenfr­eizügigkei­t wichtiger ist: Die Wogen gingen hoch, als das Zürcher Obergerich­t im Oktober 2017 dieses Urteil zugunsten des mehrfach vorbestraf­ten deutschen Schlägers C. S.* fällte. Nun musste es seinen Entscheid auf Geheiss des Bundesgeri­chts revidieren. S. wird für fünf Jahre des Landes verwiesen. Dazu kommt eine Gerichtsge­bühr von 2500 Franken. Der heute 29-jährige Deutsche ohne festen Wohnsitz in der Schweiz hatte sich an einem gewaltsame­n Angriff beteiligt: Für 200 Franken – die er dann doch nie erhielt – erteilte er zusammen mit fünf anderen Schlägern jemandem «eine Lektion» in Winterthur. Bereits das Bezirksger­icht Winterthur verurteilt­e ihn zu einem Landesverw­eis. Dagegen wehrte sich S., weil seine Eltern in der Schweiz wohnen.

*Name der Redaktion bekannt

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