Deutscher Schläger (29) wird ausgeschafft
Trotz Ausschaffungsinitiative kein Landesverweis, weil die Personenfreizügigkeit wichtiger ist: Die Wogen gingen hoch, als das Zürcher Obergericht im Oktober 2017 dieses Urteil zugunsten des mehrfach vorbestraften deutschen Schlägers C. S.* fällte. Nun musste es seinen Entscheid auf Geheiss des Bundesgerichts revidieren. S. wird für fünf Jahre des Landes verwiesen. Dazu kommt eine Gerichtsgebühr von 2500 Franken. Der heute 29-jährige Deutsche ohne festen Wohnsitz in der Schweiz hatte sich an einem gewaltsamen Angriff beteiligt: Für 200 Franken – die er dann doch nie erhielt – erteilte er zusammen mit fünf anderen Schlägern jemandem «eine Lektion» in Winterthur. Bereits das Bezirksgericht Winterthur verurteilte ihn zu einem Landesverweis. Dagegen wehrte sich S., weil seine Eltern in der Schweiz wohnen.
*Name der Redaktion bekannt