20 Minuten - Zurich

193 sexuelle Handlungen mit Kindern – 1 Jahr Gefängnis für Lehrer

BASEL. Über Jahre brachte ein 38-jähriger Lehrer Jugendlich­e dazu, ihm sexuelle Bilder und Videos von sich zu schicken. Nun wurde er verurteilt.

- LAS

«Man muss bei den Buben eine gewisse Eigenveran­twortung sehen.»

Richter Roland Strauss

Das Basler Strafgeric­ht sprach eine teilbeding­te Freiheitss­trafe von drei Jahren gegen den Mann aus. Ein Jahr davon wird vollzogen, der Rest der Strafe wird ihm zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren erlassen, sofern er sich weiter einer Therapie unterzieht. Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Freiheitss­trafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Sie warf dem Mann vor, sich als junges Mädchen ausgegeben und auf InternetPl­attformen pubertiere­nde Buben dazu genötigt zu haben, ihm Bilder und Videos sexueller Handlungen zu schicken. Die Rede war von 246 Opfern.

Das Gericht konnte am Ende 193 Fälle von sexuellen Handlungen mit Kindern als erstellt betrachten. Das Strafmass fiel nicht höher aus, weil für den Tatbestand eine Obergrenze von 7,5 Jahren Freiheitss­trafe gilt. «Das beinhaltet aber Fälle von schwerer Vergewalti­gung. Hier gab es keine HandsonDel­ikte», so Strauss. Zudem wurde dem Mann ein fünfjährig­es Arbeitsver­bot mit Menschen unter 16 Jahren auferlegt.

Ob er immer noch eine Bedrohung darstellt, ist indes unklar, weshalb das Gericht keine weiteren Massnahmen ausspreche­n konnte. Die Staatsanwa­ltschaft hatte es versäumt, ein psychiatri­sches Gutachten erstellen zu lassen. «Die Unsicherhe­it birgt Gefahren», so Strauss. Jedoch müsse man bei den Opfern eine gewisse Eigenveran­twortung sehen. Es habe sich nicht mehr um kleine Kinder gehandelt, sondern um Jugendlich­e, die das Internet gekannt hätten.

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