193 sexuelle Handlungen mit Kindern – 1 Jahr Gefängnis für Lehrer
BASEL. Über Jahre brachte ein 38-jähriger Lehrer Jugendliche dazu, ihm sexuelle Bilder und Videos von sich zu schicken. Nun wurde er verurteilt.
«Man muss bei den Buben eine gewisse Eigenverantwortung sehen.»
Richter Roland Strauss
Das Basler Strafgericht sprach eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren gegen den Mann aus. Ein Jahr davon wird vollzogen, der Rest der Strafe wird ihm zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren erlassen, sofern er sich weiter einer Therapie unterzieht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Sie warf dem Mann vor, sich als junges Mädchen ausgegeben und auf InternetPlattformen pubertierende Buben dazu genötigt zu haben, ihm Bilder und Videos sexueller Handlungen zu schicken. Die Rede war von 246 Opfern.
Das Gericht konnte am Ende 193 Fälle von sexuellen Handlungen mit Kindern als erstellt betrachten. Das Strafmass fiel nicht höher aus, weil für den Tatbestand eine Obergrenze von 7,5 Jahren Freiheitsstrafe gilt. «Das beinhaltet aber Fälle von schwerer Vergewaltigung. Hier gab es keine HandsonDelikte», so Strauss. Zudem wurde dem Mann ein fünfjähriges Arbeitsverbot mit Menschen unter 16 Jahren auferlegt.
Ob er immer noch eine Bedrohung darstellt, ist indes unklar, weshalb das Gericht keine weiteren Massnahmen aussprechen konnte. Die Staatsanwaltschaft hatte es versäumt, ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen. «Die Unsicherheit birgt Gefahren», so Strauss. Jedoch müsse man bei den Opfern eine gewisse Eigenverantwortung sehen. Es habe sich nicht mehr um kleine Kinder gehandelt, sondern um Jugendliche, die das Internet gekannt hätten.