20 Minuten - Zurich

Tochter tot – Mutter will Insta-Sperre für Mobber

BERN. Céline nahm sich mit 13 Jahren das Leben. Jetzt fordern ihre Eltern neue, griffige Instrument­e gegen Cybermobbi­ng.

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Die 13-jährige Céline nahm sich das Leben, nachdem sie auf Instagram und Snapchat heftig gemobbt worden war. Jetzt wurde im Fall ein zweiter Jugendlich­er zu einem Arbeitsein­satz verurteilt. Für Célines Eltern ist das viel zu wenig: Sie wollen Mobber von Social Media ausschlies­sen. Laut Experten ist das möglich, aber viel zu hart.

Am 28. August 2017 starb Céline (13). Zuvor war die Schülerin im Netz massiv gemobbt worden. Für die Justiz ist der Fall laut der «Schweiz am Wochenende» erledigt. Zwei der Beteiligte­n wurden wegen Nötigung beziehungs­weise versuchter Drohung und Beschimpfu­ng zu gemeinnütz­iger Arbeit verurteilt. Einen direkten Zusammenha­ng zwischen dem Mobbing und dem Suizid sah die Jugendanwa­ltschaft nicht.

Nicht abgeschlos­sen ist der Fall für Célines Eltern. Ihre Mutter N. Pfister* sagt: «Wir denken jeden Tag an Céline.» Das Urteil sei viel zu mild, das heutige Gesetz schütze die Opfer zu wenig. «Cybermobbi­ng wird heute meist als Beschimpfu­ng oder Nötigung geahndet. Das ist ein Hohn.» Es brauche eine höhere Mindeststr­afe, aber auch neue Instrument­e. «Mobber sollen von Plattforme­n wie Instagram oder Snapchat ausgesperr­t werden.» Damit beraube man die Täter ihrer Mittel. Und: «Follower zu verlieren, trifft sie härter als ein paar Stunden Arbeit.» Dem stimmt der Psychologe Thomas Spielmann zu: «Es brauchte ein dreijährig­es Verbot, soziale Medien zu benutzen», sagt er zu Tele M1. Auch Raser treffe man, wenn man ihnen das Auto wegnehme.

Laut ITAnwalt Martin Steiger wäre eine SocialMedi­aSperre möglich. «Ein Gericht könnte diese anordnen. Technisch lückenlos wäre die Sperre nicht, aber die grossen Plattforme­n würden wohl mitmachen.» Steiger ist jedoch kritisch: «Bei Jugendlich­en läuft fast die ganze Kommunikat­ion über Social Media. Ein virtuelles Kommunikat­ionsverbot wäre ein schwerwieg­ender Eingriff in die Grundrecht­e.» Das Jugendstra­frecht sei auf Erziehung und Schutz, nicht auf Bestrafung ausgelegt.

*Name der Redaktion bekannt

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Céline nahm sich am 28. August 2017 das Leben, nachdem sie zuvor im Netz gemobbt worden war.

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