Streit unter Buben: Mutter sticht auf Nachbar ein
ZÜRICH. Eine Mutter stand gestern vor Obergericht. Nach einer Bubenprügelei ging sie mit dem Messer auf einen Nachbarn los.
Es passierte an einem Juninachmittag 2017: Der neunjährige Sohn einer Kubanerin kam in Oberglatt weinend und mit blauen Flecken nach Hause. Er war in eine Prügelei unter Nachbarsbuben geraten. Zu viel für die 38-jährige Mutter. Sie steckte ein Rüstmesser ein und wollte die Angelegenheit mit den Eltern der beteiligten Nachbarsknaben klären. Zuerst schrie sie eine Nachbarin an, dann kam es zu einem verbalen Streit mit einem weiteren Nachbarn. Sein Sohn hatte diesem gesagt, die Beschuldigte habe ihm eine Ohrfeige verpasst.
Als er sie zur Rede stellte, stach die 38-jährige Mutter unvermittelt mit ihrem Messer in den Bauch des Mannes. Dieser wehrte sich, packte sie am
Hals und stiess sie zu Boden. Sie kam wieder hoch und ging weiter auf den Mann los. Er erlitt oberflächliche Verletzungen an Bauch, Oberkörper und Armen. Schliesslich ging der Sohn der Kubanerin dazwischen und wollte sie zum Aufhören bewegen.
Dabei verletzte sie ihn ebenfalls mit dem Messer. Erst dann hörte sie auf zu toben.
Die Beschuldigte, eine kleine, zierliche Frau, machte in erster Instanz vor dem Bezirksgericht Dielsdorf Notwehr geltend. Der körperlich überlegene Nachbar sei auf sie losgegangen – sie habe um ihr Leben gefürchtet. Das Bezirksgericht glaubte ihr, verurteilte sie aber zu 3,5 Jahren Freiheitsentzug und 8 Jahren Landesverweis. Das Zürcher Obergericht wollte gestern nichts von Notwehr wissen. Mit ihrer Attacke habe sie in Kauf genommen, ihrem Nachbarn tödliche Verletzungen zuzufügen. Es verurteilte die Kubanerin zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren und ordnete auch einen 8-jährigen Landesverweis an.