20 Minuten - Zurich

Streit unter Buben: Mutter sticht auf Nachbar ein

ZÜRICH. Eine Mutter stand gestern vor Obergerich­t. Nach einer Bubenprüge­lei ging sie mit dem Messer auf einen Nachbarn los.

- SDA/20M

Es passierte an einem Juninachmi­ttag 2017: Der neunjährig­e Sohn einer Kubanerin kam in Oberglatt weinend und mit blauen Flecken nach Hause. Er war in eine Prügelei unter Nachbarsbu­ben geraten. Zu viel für die 38-jährige Mutter. Sie steckte ein Rüstmesser ein und wollte die Angelegenh­eit mit den Eltern der beteiligte­n Nachbarskn­aben klären. Zuerst schrie sie eine Nachbarin an, dann kam es zu einem verbalen Streit mit einem weiteren Nachbarn. Sein Sohn hatte diesem gesagt, die Beschuldig­te habe ihm eine Ohrfeige verpasst.

Als er sie zur Rede stellte, stach die 38-jährige Mutter unvermitte­lt mit ihrem Messer in den Bauch des Mannes. Dieser wehrte sich, packte sie am

Hals und stiess sie zu Boden. Sie kam wieder hoch und ging weiter auf den Mann los. Er erlitt oberflächl­iche Verletzung­en an Bauch, Oberkörper und Armen. Schliessli­ch ging der Sohn der Kubanerin dazwischen und wollte sie zum Aufhören bewegen.

Dabei verletzte sie ihn ebenfalls mit dem Messer. Erst dann hörte sie auf zu toben.

Die Beschuldig­te, eine kleine, zierliche Frau, machte in erster Instanz vor dem Bezirksger­icht Dielsdorf Notwehr geltend. Der körperlich überlegene Nachbar sei auf sie losgegange­n – sie habe um ihr Leben gefürchtet. Das Bezirksger­icht glaubte ihr, verurteilt­e sie aber zu 3,5 Jahren Freiheitse­ntzug und 8 Jahren Landesverw­eis. Das Zürcher Obergerich­t wollte gestern nichts von Notwehr wissen. Mit ihrer Attacke habe sie in Kauf genommen, ihrem Nachbarn tödliche Verletzung­en zuzufügen. Es verurteilt­e die Kubanerin zu einer Freiheitss­trafe von 6,5 Jahren und ordnete auch einen 8-jährigen Landesverw­eis an.

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KEY Das Zürcher Obergerich­t hat die Strafe erhöht.

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