20 Minuten - Zurich

«Tramsurfen ist eine gefährlich­e Aktion»

ZÜRICH. Ein junger Mann surfte auf einem Tram. Das ist leichtsinn­ig und verboten.

- SOM

Schaffhaus­erplatz, am Montagaben­d um 18.40 Uhr. Ein Mann steht auf der Kupplung des Trams Nummer 15. Zwei Jugendlich­e schauen im hinteren Teil des Fahrzeuges aus dem Fenster. Einer hält den Daumen hoch, als ihn ein Leser fotografie­rt. Dieser schätzt, dass der Tramsurfer mindestens eine Station mitgefahre­n ist. «Das Tram war sehr langsam unterwegs.»

Bei den VBZ weiss man nichts vom Vorfall, wie Sprecherin Daniela Tobler sagt: «Wir stellen aber gegen alle Tramsurfer Strafantra­g, wenn wir davon Kenntnis haben – im aktuellen Fall auch gegen unbekannt.» Tobler rät auch, die Polizei zu rufen, wenn man einen Tramsurfer sieht. Glückliche­rweise komme dies relativ selten vor: «Die VBZ verurteile­n dies aber.» Unabhängig von der Geschwindi­gkeit des Trams sei es eine gefährlich­e Aktion, bei der die Verletzung­sgefahr für die Tramsurfer hoch sei. «Sie gefährden aber nicht nur sich selber, sondern könnten auch einen Unfall auslösen, bei dem sie auch andere Verkehrste­ilnehmende in Gefahr bringen», sagt Tobler.

Das Tramsurfen könnte zudem für den Jugendlich­en weitere unangenehm­e Folgen haben. Denn gemäss dem Personenbe­förderungs­gesetz würde ein solches Vergehen wegen «vorsätzlic­hen Besteigens eines Fahrzeugs während der Fahrt» bestraft werden.

Wie hoch die Busse ist, kann man beim Stadtricht­eramt aber nicht sagen. Denn es sei kein entspreche­nder Fall bekannt.

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Der Mann sei wohl eine Station mitgefahre­n, so ein Leser-Reporter.

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