«Tramsurfen ist eine gefährliche Aktion»
ZÜRICH. Ein junger Mann surfte auf einem Tram. Das ist leichtsinnig und verboten.
Schaffhauserplatz, am Montagabend um 18.40 Uhr. Ein Mann steht auf der Kupplung des Trams Nummer 15. Zwei Jugendliche schauen im hinteren Teil des Fahrzeuges aus dem Fenster. Einer hält den Daumen hoch, als ihn ein Leser fotografiert. Dieser schätzt, dass der Tramsurfer mindestens eine Station mitgefahren ist. «Das Tram war sehr langsam unterwegs.»
Bei den VBZ weiss man nichts vom Vorfall, wie Sprecherin Daniela Tobler sagt: «Wir stellen aber gegen alle Tramsurfer Strafantrag, wenn wir davon Kenntnis haben – im aktuellen Fall auch gegen unbekannt.» Tobler rät auch, die Polizei zu rufen, wenn man einen Tramsurfer sieht. Glücklicherweise komme dies relativ selten vor: «Die VBZ verurteilen dies aber.» Unabhängig von der Geschwindigkeit des Trams sei es eine gefährliche Aktion, bei der die Verletzungsgefahr für die Tramsurfer hoch sei. «Sie gefährden aber nicht nur sich selber, sondern könnten auch einen Unfall auslösen, bei dem sie auch andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr bringen», sagt Tobler.
Das Tramsurfen könnte zudem für den Jugendlichen weitere unangenehme Folgen haben. Denn gemäss dem Personenbeförderungsgesetz würde ein solches Vergehen wegen «vorsätzlichen Besteigens eines Fahrzeugs während der Fahrt» bestraft werden.
Wie hoch die Busse ist, kann man beim Stadtrichteramt aber nicht sagen. Denn es sei kein entsprechender Fall bekannt.