20 Minuten - Zurich

Ein Like kann schon strafbar sein

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Ein öffentlich­er Aufruf zu Diskrimini­erung und Hass gegen Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion ist strafbar. Solche Botschafte­n können auch in Chats als öffentlich gelten. Rassendisk­riminieren­de Äusserunge­n aller Art sind verboten. Auch das Liken solcher Botschafte­n kann strafbar sein.

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GETTY Was ist auf dem Handy verboten? Die Kantonspol­izei hat dazu ein Merkblatt herausgege­ben.

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