Keine Drohungen – auch nicht aus Spass
Drohungen, die Angst und Schrecken auslösen, sind strafbar. Betroffene Personen oder Institutionen wie etwa die Schule können dagegen Anzeige erstatten. Auch aus Spass verbreitete Drohungen sind gemäss dem neuen Merkblatt der Kantonspolizei Zürich strafbar.