20 Minuten - Zurich

Keine Drohungen – auch nicht aus Spass

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Drohungen, die Angst und Schrecken auslösen, sind strafbar. Betroffene Personen oder Institutio­nen wie etwa die Schule können dagegen Anzeige erstatten. Auch aus Spass verbreitet­e Drohungen sind gemäss dem neuen Merkblatt der Kantonspol­izei Zürich strafbar.

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