20 Minuten - Zurich

Diese Norm regelt Diskrimini­erung

- JK JK

Die Anti-Rassismus-Strafnorm (StGB Art. 261bis) ist seit 1995 in Kraft. Sie stellt Handlungen unter Strafe, mit denen Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder Ethnie das gleichbere­chtigte Dasein abgesproch­en wird. Wer zu Hass oder Diskrimini­erung aufruft, rassistisc­he Ideologien verbreitet oder eine Leistung für die Allgemeinh­eit einer Person wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird mit einer Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt. würden in der Gesellscha­ft immer noch oft diskrimini­ert und angefeinde­t. Solange solche Probleme bestünden, brauchten sie Schutz. «Wir müssen uns die grundlegen­de Frage stellen, ob wir eine Gesellscha­ft sein wollen, die Homophobie toleriert.»

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