Diese Norm regelt Diskriminierung
Die Anti-Rassismus-Strafnorm (StGB Art. 261bis) ist seit 1995 in Kraft. Sie stellt Handlungen unter Strafe, mit denen Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder Ethnie das gleichberechtigte Dasein abgesprochen wird. Wer zu Hass oder Diskriminierung aufruft, rassistische Ideologien verbreitet oder eine Leistung für die Allgemeinheit einer Person wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt. würden in der Gesellschaft immer noch oft diskriminiert und angefeindet. Solange solche Probleme bestünden, brauchten sie Schutz. «Wir müssen uns die grundlegende Frage stellen, ob wir eine Gesellschaft sein wollen, die Homophobie toleriert.»