Grenzwächter für Schüsse auf Fluchtauto bestraft
ZÜRICH. Ein Grenzwächter wurde verurteilt, weil er auf das Auto eines Flüchtenden schoss. Er akzeptiert das Urteil nicht.
Der Grenzwächter S.G.* (40) wurde kürzlich vom Militärgericht in Zürich wegen versuchter Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. G. hatte 2012 mit einem Kollegen bei Bad Zurzach AG Routinekontrollen durchgeführt, als sie einen VW Passat mit deutschem Kennzeichen mittels Haltezeichen stoppen wollten. Der Fahrer flüchtete, wobei er zeitweise bis zu 160 km/h statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fuhr. Rund 18 Kilometer später konnten G. und sein Kollege das Fluchtauto auf der A 50 bei Zweidlen ZH stellen. Als der Fahrer des VW Passat sich darauf erneut im Rückwärtsgang entfernen wollte, gab G. fünf Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab. Einer davon verletzte den Fahrer des Wagens am Oberarm.
Weil G. die Schüsse auf den Innenraum des VW Passat und damit in unmittelbarer Nähe zu Kopf und Oberkörper des Fahrers abgab, hat er laut Anklage dessen Tötung zumindest in Kauf genommen. Auch sei G. «nicht darin ausgebildet worden, auf ein solches Ziel zu schiessen». Anwalt Nathan Landshut widerspricht: «Mein Klient hatte keine Mühe beim Schiessen.» Zudem komme seine Ausbildung der eines Polizisten gleich. Die Entscheidung sei ein «Fehlurteil»: «Mein Klient hat versucht, einen mehrfach vorbestraften Deutschen, der mit seinem Fahrzeug russisches Roulette gespielt hat, zu stoppen.» Er legte Berufung ein.
*Name der Redaktion bekannt