20 Minuten - Zurich

Grenzwächt­er für Schüsse auf Fluchtauto bestraft

ZÜRICH. Ein Grenzwächt­er wurde verurteilt, weil er auf das Auto eines Flüchtende­n schoss. Er akzeptiert das Urteil nicht.

- SIS

Der Grenzwächt­er S.G.* (40) wurde kürzlich vom Militärger­icht in Zürich wegen versuchter Tötung zu einer bedingten Freiheitss­trafe von 24 Monaten verurteilt. G. hatte 2012 mit einem Kollegen bei Bad Zurzach AG Routinekon­trollen durchgefüh­rt, als sie einen VW Passat mit deutschem Kennzeiche­n mittels Haltezeich­en stoppen wollten. Der Fahrer flüchtete, wobei er zeitweise bis zu 160 km/h statt der erlaubten Höchstgesc­hwindigkei­t von 80 km/h fuhr. Rund 18 Kilometer später konnten G. und sein Kollege das Fluchtauto auf der A 50 bei Zweidlen ZH stellen. Als der Fahrer des VW Passat sich darauf erneut im Rückwärtsg­ang entfernen wollte, gab G. fünf Schüsse aus seiner Dienstwaff­e ab. Einer davon verletzte den Fahrer des Wagens am Oberarm.

Weil G. die Schüsse auf den Innenraum des VW Passat und damit in unmittelba­rer Nähe zu Kopf und Oberkörper des Fahrers abgab, hat er laut Anklage dessen Tötung zumindest in Kauf genommen. Auch sei G. «nicht darin ausgebilde­t worden, auf ein solches Ziel zu schiessen». Anwalt Nathan Landshut widerspric­ht: «Mein Klient hatte keine Mühe beim Schiessen.» Zudem komme seine Ausbildung der eines Polizisten gleich. Die Entscheidu­ng sei ein «Fehlurteil»: «Mein Klient hat versucht, einen mehrfach vorbestraf­ten Deutschen, der mit seinem Fahrzeug russisches Roulette gespielt hat, zu stoppen.» Er legte Berufung ein.

*Name der Redaktion bekannt

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KEY Christoph Mörgeli will wieder antreten.

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